Die Maklerprovision
Bei der Suche nach dem richtigen Immobilien-Makler spielt selbstverständlich auch die Maklerprovision eine wichtige Rolle. Schließlich möchte man wissen, welche Kosten auf einen zukommen können und ob diese in einem normalen Rahmen liegen. Aus diesem Grund möchten wir von A.S. Immobilienmakler München die wichtigsten Fragen zur Maklerprovision beantworten. So können Sie den Verkauf Ihrer Immobilie noch beruhigter angehen.
1. Was genau ist die Maklerprovision?
Ein Immobilien-Makler ist eine gewerbetreibende Person, die Immobilien vermittelt. Seine Vergütung erfolgt für die erfolgreiche Vermittlung (Verkauf oder Vermietung) eines Hauses oder einer Wohnung. Diese Maklerprovision oder auch Maklercourtage wird im Maklervertrag festgelegt.2. Wann ist die Maklerprovision fällig?
Laut § 652 des BGB ist die Maklerprovision in dem Moment fällig, wenn ein erfolgreicher Abschluss (Miet- oder Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Das heißt, wenn der Makler nicht erfolgreich vermittelt und kein Kauf zustande kommt, wird auch keine Provision fällig. (Näheres hierzu in Frage 3.) Eine Vorauszahlung der Maklerprovision ist daher gesetzlich nicht gestattet. Sie sollten jedoch beachten, dass dem Immobilien-Makler die Provision zusteht, auch wenn die Immobilie erst nach Auslaufen des Maklervertrags verkauft wird. Dabei muss der Makler nachweisen können, dass er ursächlich am Zustandekommen des Kaufvertrages beteiligt war.
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3. Muss ich die Maklerprovision in jedem Fall entrichten?
Die Maklerprovision ist nicht fällig,…
- wenn kein Vertrag zwischen Makler und Klient besteht.
- es, egal wie sehr sich der Makler bemüht hat, nicht zu einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie kommt. In diesem Fall kann der Makler seine vertraglich festgelegten Vereinbarungen nicht erfüllen.
- wenn der Makler Eigentümer, Mieter oder Verwalter eines Objekts ist.
- wenn eine wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtung zwischen Makler und Vermieter besteht.
- wenn ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Makler und Immobilieneigentümer besteht.
- wenn es sich um die Vermietung einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung handelt.
- wenn der Makler dem Käufer wichtige Informationen zu Mängeln (z.B. Schimmelbefall) bewusst verschwiegen hat.
- wenn der Makler es versäumt hat, den Klienten schriftlich über sein 14-tägiges Widerrufsrecht vom Maklervertrag zu informieren.
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4. Wie hoch ist die Maklerprovision und wann wird sie ausgezahlt?
Momentan ist die Höhe der Provision für einen Immobilienverkauf in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Als Wert können aber die marktüblichen Regelungen hier in Bayern helfen: Diese betragen 3% (exklusive Mehrwertsteuer). Ausgezahlt wird die Provision normalerweise erst nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Der Makler bewilligt in der Regel eine Zahlungsfrist von einer bis vier Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages. Sondervereinbarungen können individuell ausgemacht, sollten aber immer schriftlich festgehalten werden.
5. Wer zahlt die Maklerprovision?
Hierzu ist zwischen einer Vermietung und einem Verkauf zu unterscheiden. Bei der Vermietung gilt seit dem 1.Juni 2015 das Besteller Prinzip. Es besagt, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Das heißt, dass der Vermieter künftig die Kosten für die Tätigkeiten des Maklers nicht mehr auf seinen Mieter umlegen kann. Schalten Wohnungssuchende den Immobilien-Makler ein, sind sie es, die ihn bezahlen. Beim Verkauf von Immobilien gelten weiterhin die alten Bestimmungen. In der Regel ist es der Immobilienkäufer, der den Makler bezahlen muss, auch wenn der Verkäufer diesen engagiert hat. Dabei spricht man von der Außenprovision. Diese wird vom Makler offen ausgewiesen, z.B. in Anzeigen oder im Exposé. Oftmals kommt es aber auch zu einer Aufteilung der Maklercourtage. Dies bedeutet, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen oder unterschiedlichen Prozentsätzen aufteilen. Man spricht dann von der Mischprovision. Die dritte Möglichkeit ist die sogenannte Innenprovision. Hierbei übernimmt der Verkäufer die gesamte Provision, ohne dass der Käufer die Höhe dieser erfährt. Im Grunde genommen bestimmt immer die vertragliche Absprache darüber, wer die Maklerprovision übernimmt, vom Wohnort oder Standort der Immobilie abgesehen. Desto wichtiger ist es also, die Frage der Provision vorher zu klären und schriftlich zu fixieren – besonders, wenn Käufer und auch der Verkäufer je einen Makler eingeschaltet haben und am Ende doppelte Provisionen fällig werden.
Unser Tipp
In bestimmten Fällen ist es möglich, die Maklerprovision steuerlich abzusetzen. Für Fragen hierzu schreiben Sie uns eine kurze Mail und wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten.
6. Kann ich die Höhe der Provision verhandeln?
Die Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben und kann stark schwanken. Es kann sich daher lohnen, mit dem Makler zu handeln und eine günstigere Courtage auszumachen. Die Erfolgsaussichten zur Verhandlungsbereitschaft des Maklers sind von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Höhe des Kaufpreises: Je mehr eine Immobilie kostet, desto eher ist der Makler bereit, die Provision zu reduzieren.
- Marktlage: Je gefragter die Gegend ist, desto weniger Aufwand hat der Makler, einen passenden Käufer zu finden.
- Beschaffenheit der Immobilie: Bei einem guten Zustand des Objekts findet der Makler schneller einen Käufer als bei einer renovierungsbedürftigen Immobilie.
- Konkurrenz: In Städten mit hohen Immobilienpreisen ist auch der Wettbewerb unter den Maklern sehr hoch. Hier wird der Makler eher bereit sein, seine Provision zu mindern, um überhaupt den Zuschlag zur Übernahme der Maklertätigkeit zu bekommen.
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